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THW anfordern, wenn ...

... personelle bzw. sachliche Unterstützung oder spezielle Fachkunde und Ausstattung gebraucht werden. Dann können wir auf Anforderung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen der Kommunen oder des Landes herangezogen werden.

Alarmiert werden wir durch die Rettungsleitstelle Staßfurt über Funkmeldeempfänger oder telefonisch unter den links angegebenen Rufnummern.
Gerne unterstützt Sie einer unsere Fachberater vor Ort, um Ihnen gezielt die Einsatzmöglichkeiten von THW-Einheiten für Ihre Bedürfnisse anbieten zu können. Formell ist der THW-Ortsbeauftragte der Behördenvertreter auf örtlicher Ebene. Amtshilfeersuchen an das THW zu Einsätzen werden in der Regel an ihn gerichtet. Er entscheidet aufgrund der Anforderung über Art und Umfang des THW-Einsatzes und fordert gegebenenfalls überregionale Hilfe beim THW-Geschäftsführer an. Bei größeren Schadensereignissen werden Kreisverwaltung bzw. Sonderbehörden die Hilfe bei der Geschäftsstelle als Ansprechpartner auf regionaler Ebene einfordern.

Wer führt im Einsatz?

Im Einsatzfall werden die THW-Einheiten grundsätzlich der örtlichen Einsatzleitung unterstellt und erhalten von dieser ihre Einsatzaufträge. Nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetz trägt das Technische Hilfswerk im Rahmen der Amtshilfe als ersuchte Behörde die Verantwortung für die Durchführung der Maßnahmen.

In der Regel wird die Einsatzleitung der Feuerwehr obliegen. Es sind jedoch auch Schadensfälle denkbar, in denen das THW eine eigene Führungsstelle einrichtet (z.B. bei der Übertragung eines eigenen Einsatzabschnitts an das THW). Stets entsendet das THW fachlich qualifiziertes Beratungspersonal in die Stäbe der für die Gefahrenabwehr zuständigen Behörden und in die Einsatzleitung. Die Führung seiner eigenen Einheiten kann das THW nach Auftragsvergabe in eigener Verantwortung wahrnehmen.

 

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