Unterstützung durch den Arbeitgeber
Unternehmen und Ehrenamt - Zusammenarbeit nutzt beiden
Nicht nur das Technische Hilfswerk, sondern auch andere Organisationen mit ehrenamtlichen Helfern und Mitarbeitern sind auf die Unterstützung der Unternehmen angewiesen, bei denen die Kameradinnen und Kameraden beschäftigt sind.
Sei es das Freistellen der Einsatzkräfte im Einsatzfall oder das aktive Unterstützen durch Sach- und Geldspenden - jeder kann seinen Beitrag leisten.
Wo liegen für Unternehmen die Vorteile einer Unterstützung des THW?
Die Tätigkeit im THW ist für jeden Helfer eine Chance, sich Kenntnisse und Fähigkeiten anzueignen, die auch im Unternehmen von Nutzen sein können. So stärkt die Arbeit in einer Bergungsgruppe die sozialen Kompetenzen der Mitarbeiter, wie z.B. die Team- und Konfliktfähigkeit. Bei einer Tätigkeit als Trupp-, Gruppen- oder sogar Zugführer werden aber auch Führungsqualitäten wie Problemlösungs- und Kommunikationsfähigkeit trainiert. All das kommt natürlich auch der Arbeit im Unternehmen zugute.
Auch logisches Denken und das entschlossene Handeln in Notsituationen sind wichtige Punkte, welche die Helfer bei ihrem Dienst lernen und festigen. Daneben gehören das Training des technischen Verständnisses und das Üben des Umgangs mit schwerem Gerät ebenfalls zu den Dingen, die beim THW vermittelt werden und auch in der betrieblichen Arbeit der Kameradinnen und Kameraden bei Ihren Arbeitgebern zum Tragen kommen.
Ein besonders interessantes Beispiel: Kraftfahrer haben die Möglichkeit, je nach Bedarf mit Unterstützung des THW Führerscheine wie die Klassen C und CE zu erwerben. Und: Jeder Helfer hat auch die Möglichkeit, sich über die THW-Bundesschulen in Hoya und Neuhausen in verschiedensten Bereichen weiterzubilden.
Gibt es finanzielle Nachteile durch das Ehrenamt für die Unternehmen?
Was passiert, wenn mein Mitarbeiter während der Arbeitszeit alarmiert wird? Eine weit verbreitete Angst ist der Kostenaspekt durch den Arbeitsausfall, wenn ein Mitarbeiter im Einsatz ist. Da Einsätze gerade in Großschadenslagen oder Hochwassersituationen mehrere Tage oder gar Wochen dauern können, entsteht manchmal ein erheblicher Aufwand für den Arbeitgeber, da er verpflichtet ist, dem Mitarbeiter den Lohn unverändert weiterzuzahlen.
Dieser fortgezahlte Lohn ist aber nicht "verloren", sondern wird auf Antrag bei der zuständigen Geschäftsstelle von der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk erstattet. Auch bei Weiterbildungen an den Bundesschulen des THW, die auch ein bis zwei Wochen andauern können, trifft diese Regelung zu.
Die ehrenamtliche Mitarbeit eines Mitarbeiters beim THW ist also für den Arbeitgeber weitgehend kostenneutral.
(Text: OV Calbe)