Ab ins THW!

Sie interessieren sich für den Umgang mit moderner Technik, arbeiten gerne im Team und möchten anderen Menschen helfen? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Doch wann kann ich in das THW aufgenommen werden? Welche Rechte und Pflichten habe ich und wie sieht's mit Urlaub aus? Antworten auf diese Fragen und vieles Wissenswerte mehr rund um das Technische Hilfswerk finden Sie hier.

 

Wann kann ich in das THW aufgenommen werden?

In das THW kann aufgenommen werden, wer

  • das 17. Lebensjahr vollendet hat und noch nicht 60 Jahre alt ist,
  • die erforderliche Tauglichkeit besitzt,
  • seinen ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hat
  • sich zum demokratischen Rechtsstaat bekennt,
  • für den Dienst im THW zur Verfügung steht

Eine Aufnahme in das THW ist ausgeschlossen für Personen, die

  • von einer anderen Katastrophenschutzorganisation unehrenhaft entlassen wurden,
  • die zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber rechtskräftig verurteilt wurden, es sei denn, die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt,
  • die nach §13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Du bist noch keine 17 Jahre alt und am THW interessiert?

Für interessierte Mädchen und Jungen im Alter zwischen 10 und 17 Jahren besteht die Möglichkeit zur Mitwirkung in der THW-Jugendgruppe. Diese Nachwuchsorganisation des THW hat es sich zur Aufgabe gemacht, Jugendliche in spielerischer Form an die Technik des THW heranzuführen und bietet ein vielseitiges und interessantes Freizeitprogramm.

Standorte des THW